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Falschanschuldigung
“Aussage gegen Aussage“ war schon immer eines der schwierigsten Probleme, die ein Gericht bezüglich der Wahrheitsfindung zu lösen hatte. Der wissenschaftlichen Aussagepsychologie kommt in diesen Fällen für die Entscheidungsfindung des Gerichtes eine Hilfsfunktion zu. In nahezu jedem Strafprozess wird zumindest ein Zeuge vernommen, um die Frage zu klären, ob der oder die Angeklagte die Straftat begangen hat - also schuldig oder unschuldig - ist, wie sich die Tat ereignete und welcher Schaden entstanden ist. Im Gegensatz etwa zu Urkunden, die als Beweismittel ausgewertet werden, sind Zeugen selten objektiv, können sich irren oder gar - was wohl nicht selten ist - absichtlich lügen. Abgesehen von den Fällen, in denen Zeugin oder Zeuge absichtlich lügen, unterliegt schon eine von Wahrheitsliebe getragene Zeugenaussage zahlreichen möglichen (und für einen Angeklagten unter Umständen verheerenden) Fehlerquellen. So kommen Missverständnisse und Fehldeutungen einer Aussage zustande. Entscheidend ist die Fragetechnik. Wenn ein Angeschuldigter entscheidet, sich einer Polygraphuntersuchung mittels eines“ Lügendetektors“ ( Lügendetektortest ) zu unterziehen, dann ist das in der Regel die letzte Möglichkeit, seine Unschuld zu bekräftigen. Die psychologische Verdachtsabklärung soll demnach sicherstellen, dass die betreffende Person mit höchster Wahrscheinlichkeit als unschuldig zu betrachten ist.  Zu beachten ist aber, dass bei unserem heutigen Wissensstand keine psychologische Methode 100%ig treffsicher ist. Aus diesem Grund und um die Glaubhaftigkeit der Aussage eines Angeklagten systematisch und treffsicher beurteilen zu können, stütze ich mich in meiner Tätigkeit auf mehreren psychologischen Methoden.
Zweckdienliche Informationen finden Sie unter www.veritav.com

 

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Ausschnitt aus der Sendung "Hörpunkt" Radio DRS2 vom 02.07.2008

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