Falschanschuldigung “Aussage gegen Aussage“ war schon immer eines der schwierigsten Probleme,
die ein Gericht bezüglich der Wahrheitsfindung zu lösen hatte. Der
wissenschaftlichen Aussagepsychologie kommt in diesen Fällen für die
Entscheidungsfindung des Gerichtes eine Hilfsfunktion zu. In nahezu jedem
Strafprozess wird zumindest ein Zeuge vernommen, um die Frage zu klären, ob
der oder die Angeklagte die Straftat begangen hat - also schuldig oder
unschuldig - ist, wie sich die Tat ereignete und welcher Schaden entstanden
ist. Im Gegensatz etwa zu Urkunden, die als Beweismittel ausgewertet werden,
sind Zeugen selten objektiv, können sich irren oder gar - was wohl nicht
selten ist - absichtlich lügen. Abgesehen von den Fällen, in denen Zeugin oder
Zeuge absichtlich lügen, unterliegt schon eine von Wahrheitsliebe getragene
Zeugenaussage zahlreichen möglichen (und für einen Angeklagten unter Umständen
verheerenden) Fehlerquellen. So kommen Missverständnisse und Fehldeutungen
einer Aussage zustande. Entscheidend ist die Fragetechnik. Wenn ein
Angeschuldigter entscheidet, sich einer Polygraphuntersuchung mittels eines“ Lügendetektors“ ( Lügendetektortest ) zu unterziehen, dann ist
das in der Regel die letzte Möglichkeit, seine Unschuld zu bekräftigen. Die
psychologische Verdachtsabklärung soll demnach sicherstellen, dass die
betreffende Person mit höchster Wahrscheinlichkeit als unschuldig zu
betrachten ist. Zu beachten ist aber, dass bei unserem heutigen
Wissensstand keine psychologische Methode 100%ig treffsicher ist. Aus diesem
Grund und um die Glaubhaftigkeit der Aussage eines Angeklagten systematisch
und treffsicher beurteilen zu können, stütze ich mich in meiner Tätigkeit auf
mehreren psychologischen Methoden.
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www.veritav.com